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Sehr interessant! Die Pfändung von Nutzungsrechten an der Ausübung der Nutzungsrechte selbst!
Liebe Gläubiger, liebe Gläubigervertreter,
auf meiner Kanzleifachwissen24-Webseite finden Sie die Möglichkeit der Pfändung von Nutzungsrechten an PKW, Maschinen und anderem beschrieben, obwohl diese Geräte eigentlich nicht gepfändet werden können, da sie geleast oder gemietet sind.
Dort gebe ich Ihnen aber auch Beispiele an die Hand, wie Sie die Ausübung der Rechte vornehmen können. Denkbar wäre also auch die Pfändung von Nutzungsrechten an der Ausübung des Nutzungsrechtes, nicht unbedingt am Gegenstand selbst. Denn wenn es keinen Gegenstand gibt, kann auch nur das Recht auf Nutzung gepfändet werden.
Eine liebe Freundin von mir erzählt mir das immer mal wieder, wie sie vor vielen Jahren durch diese Beispiele in die damals für sie „doofe“ zurück in die „tolle“ Zwangsvollstreckung geholt wurde und sie seither die Vollstreckung liebt. In der Tat ist sie inzwischen so ein Pfennigfuchser – im wahrsten Sinne des Wortes -, denn überweist ein Schuldner oder Drittschuldner einen Cent zu wenig, geht sie dem konsequent mit Ausschöpfung aller Mittel nach, bis auch der letzte Penni bezahlt ist. Darüber, ob das sinnvoll ist oder nicht, lässt sich allerdings streiten. 🙂
Geben Sie in die Suchfunktion auf www.kanzleifachwissen24.de bitte ein: Nutzungsrecht oder klicken Sie auf folgende zu meiner Fachwissenswebseite führende Links:
- Der Leasinggeber ist Schuldner – Pfändungsmöglichkeiten
- Der Leasingnehmer ist Schuldner – Pfändungsmöglichkeiten
- Die Pfändung an der Ausübung der Nutzungsrechte unter anderem bei Leasing
Viel Erfolg Ihr Lieben
herzlichst Ihre/eure
Konstanze Halt, Prora am 29.10.2024
LOVE