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Der HALT für ‚die Rechtsanwaltsfachangestellte und ihren Chef‘
Herzlich willkommen Ihr Lieben, Sie Lieben!
Schön, dass Sie hier sind – auf meiner privaten Homepage. Als Autorin und Inhaberin von Kanzleifachwissen24 ist es mir ein großes Anliegen, Sie in Ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen.
Ihr Onlineschatz steht Ihnen, ob Einsteiger oder Fortgeschrittenen zuverlässig zur Seite. Ja sogar manch ein Vollprofi konnte sogar schon den einen oder anderen Tipp erhaschen.
Täglich bin ich bemüht, Ihnen die aktuellen Neuigkeiten einzupflegen und Tipps an die Hand zu geben, wie im praktischen Alltag am besten verfahren werden sollte. Neben tausenden Fachartikeln, die für die Praxis hilfreiches Fachwissen bieten und die ich laufend aktualisiere, gibt es auch eine neue Rubrik „AKTUELLES„, in welcher Sie die für uns wichtigen Gesetzesvorhaben wiederfinden. Ebenso werden unsere Auszubildenden mit vielen Praxishilfen und Mustern unterstützt, aber auch mit einer neuen Rubrik „PRÜFUNG UND PRAXIS“ mit Prüfungsfragen, die eher als Praxisfragen gedacht sind, aber sowohl für die Prüfung als auch für die Praxis einer Rechtsanwaltsauszubildenden (oder jedem Lernwilligen) genutzt werden können.
Tipp! Sollten Sie beim Lernen mal etwas nicht verstehen, ist es oft ratsam, einen Schritt zurück gehen. Wir neigen dazu, immer vorwärts zu streben und verrennen uns manchmal dabei. Doch oft ist es so leicht, wenn wir einfach einen Step zurückmachen, nochmal die Anfängerhilfen auf Kanzleifachwissen24.de lesen, um dann die Lösung unser Problem parat zu haben.
Ich freue mich sehr über Ihr Interesse. Als gelernte Rechtsanwaltsgehilfin, die sich mit 26 Jahren selbstständig machte, habe ich mir meinen kleinen Traum aufgebaut. Meinen Traum, der schon sehr vielen Rechtsanwaltsfachangestellten, Rechtsfachwirten, Rechtsanwälten und sonstigen Lernenden und Wissenshungrigen geholfen. Dafür bin ich sehr dankbar und ich arbeite weiter jeden Tag daran, mein Angebot für Sie aufrecht erhalten zu können und zeitgemäßer zu gestalten. Manches probiere ich aus. Wenn es funktioniert, lasse ich es, wenn nicht, nehme ich es wieder raus. Die Zeiten sind im Wandel. Kanzleifachwissen24.de wandelt sich mit!
Ich bitte um Verständnis, aber ich gendere nicht. Die neuen Gesetzestexte sind durch die „Genderei“ unglaublich schwer zu lesen: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Bürger/Bürgerin, Verbraucher/Verbraucherin, Staatsanwalt/Staatsanwältin usw., und das z. T. etliche Male auf nur einer Seite. Wie soll man den Inhalt dann zügig lesen können? Sie sollen sich bei mir auf das Wesentliche konzentrieren und das ist das Fachwissen. Und obwohl ich eine Frau bin, bin ich nicht beleidigt, nur weil auf den neuen Vollstreckungs- und Pfändungsformularen 2023 Gläubiger nur in der männlichen Variante angesprochen werden. Der Schuldner, der Drittschuldner, der Gerichtsvollzieher, der Bevollmächtigte, der Betreuer übrigens auch. Warum allerdings z. B. Richter, Rechtspfleger und Urkundsbeamte anders behandelt werden, also warum bei dieser Personengruppe auf den neuen Vollstreckungsformularen 2023 gegendert wird, habe ich noch nicht herausgefunden. Ich bin ehrlich, das ist mir auch völlig egal. Was würde das über mich aussagen, wenn ich mich über so etwas aufregen täte?
Herzlichst Ihre Konstanze Halt