Mein Rechtsanwaltsgehilfenzeugnis und das Universum

Im Jahr 2021 sah ich mir u. a. das eine oder andere Video an, wie es denn weitergehen würde mit den Maßnahmen, der künstlichen Intelligenz und der Welt. Irgendwann sagte ein Sprecher beiläufig, dass man sich jetzt selbst stärken solle, weil es sein könne, dass durch die neue Zeit einiges wegfallen würde.

Das leuchtete mir ein. So investierte ich abends einige Zeit damit, Englischvokabeln zu lernen, weil ich dachte, dass Englisch künftig wichtig sein würde.

Plötzlich überkam mich ein ungutes Gefühl. Was ist, wenn ich meine Selbstständigkeit verlöre und wieder als angestellte Rechtsanwaltsgehilfin arbeiten müsste? Umgehend instruierte ich mich, diesen negativen Gedanken sofort beiseitezuschieben, denn ich liebte meine Selbstständigkeit über alles.

Doch dieser merkwürdige Gedanke überkam mich eine Woche später erneut. Und dann drei Tage später wieder. Jetzt musste ich mich näher damit befassen, denn wenn mich das Universum so oft daran erinnert, muss an diesem Gedanken etwas dran sein.

Ich überlegte, was man für ein Angestelltenverhältnis bräuchte. Ein Zeugnis!

„Puhhh, da fangen die Probleme schon an!“, redete ich mit mir selbst.

So durchstöberte ich meinen wichtigen „Notfallordner“, doch da war kein Zeugnis. Nun begann ich unruhig zu werden. Es hatte mich nie interessiert, ob ich ein Zeugnis habe oder nicht. Ich habe einfach ununterbrochen gelernt und mir etwas aufgebaut, was Nutzen bringt und mir Freude bereitete. Meine Kunden fragten mich zudem ebenfalls nie nach einem Zeugnis.

‚Was nun? Was, wenn ich es doch irgendwann brauchen würde?‘, fragte mich meine innere Stimme.

Hastig wühlte ich in meinem Unterbewusstsein nach Daten, wann ich überhaupt die Schule beendete. Zum Glück hatte ich einen Werdegang auf meiner privaten Webseite, der mir datumsmäßig half. Doch die Firma, die uns damals als erste Umschulklasse nach der Wende umgeschult hatte, gab es nicht mehr, immerhin war das ca. 30 Jahre her. Irgendwo auf einer Webseite stand, man solle sich an eine andere Berufsschule wenden. Doch auch dort konnte mir leider keiner helfen. So vergingen einige Tage, bis ich alle negativen Absagen nach meinem Rechtsanwaltsgehilfenzeugnis zusammen hatte. Eine E-Mail enthielt jedoch einen wichtigen Hinweis, ich solle es doch einmal bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer versuchen, vielleicht haben die noch etwas.

„Ja natürlich! Darauf hätte ich auch selbst kommen können!“, freute ich mich.

Also wandte ich mich umgehend Mitte Juni 2021 an die zuständige Rechtsanwaltskammer.

Eine nette Dame von dort rief mich etwas später zurück und meinte, dass ich Glück hätte, denn aus irgendeinem Grund bewahrte sie die uralten Unterlagen von damals noch auf. „Allerdings muss ich sie Ihnen noch diese Woche heraussuchen, weil ich nächste Woche in Rente gehe.“

Da bekam ich Gänsehaut, weil mir schlagartig bewusst wurde, warum mich das Universum so hartnäckig aufforderte etwas zu tun. Hätte ich ein paar Tage später gefragt, hätte ich wohl niemals beweisen können, dass ich jemals den Beruf der Rechtsanwaltsgehilfin erlernt habe. Von Herzen wünsche ich mir, dass die Frau eine zauberhafte Rentenzeit genießen kann.

Als die Zweitausfertigung dann ankam, heftete ich sie mit einem lächelnden Blick nach oben und einem ‚danke ‘ in meinen Notfallordner ab in der Hoffnung, dass sie dort für immer verbleibt, ohne jemals gebraucht zu werden. LOVE

Herzlichst Konstanze, Prora im November 2024

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Konstanze Halt,
Ihre Autorin u. a. von Die Praxis der Rechtsanwalt-Sekretärin, Der Große Halt und Kanzleifachwissen24.de
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