Kanzleifachwissen24 Voll-Lizenz für 2 Jahre buchen

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Laufend aktuell gehaltenes Fachwissen, das in der Kanzlei gebraucht wird.

Fundiert, in verständlicher Schreibweise für Kanzleimitarbeiter, Quereinsteiger, Wiedereinsteiger, Einzelkämpfer, Junganwälte, aber auch für den Profi, der sich aktuell halten möchte.

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Laufend aktuell gehaltenes Fachwissen, das in der Kanzlei gebraucht wird. Fundiert, in verständlicher Schreibweise für Kanzleimitarbeiter, Quereinsteiger, Wiedereinsteiger, Einzelkämpfer, Junganwälte, aber auch für den Profi, der sich aktuell halten möchte.

Mit dieser Zweijahreslizenz können Sie zwei Jahre lang alles nutzen, was Ihnen die „Online-Bibel“ www.kanzleifachwissen24.de bietet.

Sofern mehrere Personen Zugriff haben wollen, bietet sich eine zweite Lizenz für nur 3 EUR mtl. und eine dritte Lizenz (oder weiterer Lizenzen) für nur 2 EUR mtl. zzgl. jeweils 7 % USt. an, um den reibungslosen Betrieb nicht durch gleichzeitige Mehrfachzugriffe zu blockieren. Dazu melden Sie sich bitte direkt bei mir (siehe Impressum) oder Sie rufen mich an oder Sie schreiben am Schluss des Bestellvorgangs Ihren Wunsch nach weiteren Lizenzen rein. Leider sind mehrere Lizenzen nicht möglich, mit zu buchen. Vielen Dank.

Nach Buchung (und Bezahlung) erhalten Sie eine Rechnung. Ebenso erhalten Sie eine Rechnung, falls Sie weitere Lizenzen wünschen, die Sie innerhalb gesetzter Frist bitte bezahlen wollen.

Rabattcode: Sofern Sie einen Rabattcode einer meiner Kooperationspartner haben, tragen Sie diesen bitte kurz vor Abschluss der Bestellung in das Feld „Eine Notiz zu deiner Bestellung dazufügen“ ein. Verfügen Sie über mehrere Rabattcodes, gilt nur ein Rabatt. Der Rabatt wird Ihnen nicht hier, sondern bei Rechnungslegung automatisch abgezogen. Meine Kooperationspartner finden Sie hier-klick.

Ratenzahlung Privatpersonen: Bei dieser Lizenz sind gerne zwei Raten möglich. Bitte tragen Sie Ihren Ratenzahlungswunsch im Bestellvorgang in das Feld „Eine Notiz zu deiner Bestellung dazufügen“ ein. Ansonsten wenden Sie sich bitte an mich.

Tipp! Als Privatperson (Verbraucher) haben Sie ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Sofern Sie Ihre Zugangsdaten für Kanzleifachwissen24.de umgehend nach Bezahlung (auch der ersten Rate) und vor Ablauf Ihrer 14-tägigen Widerrufszeit nutzen möchten, setzen Sie bitte ein Häkchen zum Schluss des Bestellvorgangs bei: Hiermit verzichte ich ausdrücklich auf mein 14-tägiges Widerrufsrecht und wünsche die Nutzung der digitalen Inhalte schnellstmöglich.

Glitzergimmicks:
Folgende wundersüße Gimmicks
– das süße Glitzermousepad (hier-klick)
– die süße Glitzergebührentabelle (hier-klick)
erhalten Sie gratis dazu, wenn Sie es wünschen und mit in Ihren Warenkorb legen, wobei das Folgende gilt: Bei Buchung einer Jahreslizenz von Kanzleifachwissen24.de erhalten Sie entweder die Glitzergebührentabelle oder das Glitzermousepad. Bei Buchung einer Zweijahreslizenz von Kanzleifachwissen24.de können Sie beide süßen Gimmicks gratis dazu erhalten. Buchen Sie mehrere Lizenzen für Kollegen, sind mehrere Gimmicks möglich. Legen Sie das oder die Wunschgimmicks bitte mit in den Warenkorb.

Von Herzen viel Freude und großen Erfolg mit Ihrem umfangreichen Kanzleifachwissen24 wünscht

Ihre

Konstanze Halt

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Herzlich willkommen!

Ohne Glanz und Glitzer geht es nicht und ohne lebensfrohe Energie, Freundlichkeit und positive Gedanken auch nicht. Vielleicht finden Sie ja auf der Lieblingsglitzerwebseite Kanzleifachwissen24.de, den süßen Glitzergimmicks und dieser neuen, motivierenden Webseite hier Ihre magischen Glücksmomente. Ich würde es Ihnen von Herzen gönnen, denn das Leben ist zu kurz, als nichts von ihm zu verlangen. LOVE

Eine magische Umärmelung für Sie und dich


Konstanze

RA-Gehilfin, Autorin für die 'Rechtsanwaltsfachangestellte und ihren Chef' seit 1995, langjährige Seminarreferentin und vor allem Ihr beständiger 'Halt' auch in aufreibenden Zeiten
Danke, danke, danke liebes Universum, für meine zauberhafte Leserschaft:
"Mal ein kleines Dankeschön - Liebe Frau Halt, ich möchte mich einmal bei Ihnen für Ihre viele Arbeit und die immer wertvollen Tipps bedanken. Meine Mitarbeiter und auch ich lesen immer wieder mit Begeisterung Ihre Rundmails und freuen uns über die Mitteilung von Neuigkeiten und Ihre herrlich erfrischende Art. Gern stöbern wir in Ihrem Portal, welches uns schon oft geholfen hat. Vielen lieben Dank, machen Sie weiter so und bleiben Sie gesund." “Menschen wie Sie machen die Welt ein Stück besser” "Ich liebe Ihre Seite und bin so dankbar, dass Sie Ihr Wissen mit uns teilen." "Nun bin ich im öffentlichen Dienst tätig. Wie es der Zufall so will (oder das Universum) habe ich eine Vollstreckungsakte auf den Tisch gelegt bekommen. Mir fiel sofort dein Name ein und ich habe angefangen mich einzulesen in das Thema der Zwangsvollstreckung. In den letzten zehn Jahren hat sich unwahrscheinlich viel geändert. Ich bin froh, dass es „den großen Halt“ noch immer gibt. Er ist viel, viel größer, als ich ihn in Erinnerung hatte. Ich bin sehr dankbar, dass ich somit wieder auf deine Hilfe zählen kann. Dein Herz mit den Motivationssprüchen ziert noch immer meine Pinnwand. Deine Bücher mein Regal." "wir wollen auch noch mehr Glitzer ins Büro bringen." "Liebe Konni, mein Gott, was würde uns alles entgehen, wenn du nicht so fleißig wärest immerzu. Das habe ich alles noch nicht gewußt und ich lese weiß Gott sehr viel und auch Breitband." "der Halt gibt Halt" "Grandios sind auch deine Ausfüllhinweise zu den neuen Vollstreckungsformularen, sehr sehr hilfreich," "auf Sie ist eben Verlass." "Liebe Frau Halt, ich danke Ihnen ganz herzlich; ich war völlig überwältig als ich Ihre Nachricht gelesen habe. Sie haben recht… Danke, dass Sie – neben Ihrem Portal – auch mit Ihrer Herzlichkeit so viel Gutes tun!" “Liebe Frau Halt, das neue Kanzleifachwissen24.de ist super geworden. Es macht einfach nur Spaß und ist das von Ihnen gewohnte Top-Niveau, auf das ich nicht verzichten könnte! Vielen Dank für das viele Herzblut, Können und den Fleiß, der auf diesen Seiten steckt.” “Liebe Frau Halt, leider haben wir das, was Sie in Ihrem Weihnachtsgruss beschreiben, nie von unseren Eltern, in der Schule und in der Ausbildung gelernt. Warum eigentlich nicht! Denn dann hätten wir eine andere Welt. ...” Weitere Meinungen meiner zauberhaften Kanzleifachwissen24-Leserschaft finden Sie auf https://www.kanzleifachwissen24.de/meinungen